Unsere neue Pfarrerin

 

Liebe Gemeinde,

seit dem 01. Januar 2025 ist unsere Pfarrstelle wieder besetzt.

Pfarrerin Rennecke konnte mittlerweile in die renovierte Pfarrdienstwohnung einziehen und lernt ihre neue Gemeinde kennen.

Wir freuen uns sehr, dass sie da ist und heißen sie herzlich willkommen!

Pfarrerin Rennecke ist nicht nur für unsere Gemeinde zuständig, sondern wird als Mitglied des Verkündigungsteams unseres Nachbarschaftsraumes gemeinsam mit Pfarrerin Bücher aus Oestrich-Winkel und Pfarrer Pohl sowie aktuell Ralf Weinert aus Rüdesheim in allen drei Gemeinden tätig sein.

Die Bildung eines Verkündigungsteams ist Teil des Prozesses EKHN 2030. Bereits vor einiger Zeit haben wir einen Nachbarschaftsraum mit Oestrich-Winkel und Rüdesheim gebildet. Eine Steuerungsgruppe koordiniert seit rund zwei Jahren die engere Zusammenarbeit. Nun steht eine Entscheidung an, in welcher Form wir uns zusammenschließen und wie die weitere Arbeit gestaltet werden soll. Alle drei Kirchenvorstände haben bereits erklärt, dass sie eine Fusion anstreben. Als nächstes möchten wir Sie gerne über den aktuellen Stand der Dinge und das weitere Vorgehen informieren.

Daher laden wir Sie herzlich zu einer Gemeindeversammlung im Anschluss an den Gottesdienst am 27. April 2025  um 11 Uhr in unser Gemeindehaus ein.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder uns Ihre Meinung oder Wünsche mitteilen wollen, aber nicht an der Gemeindeversammlung teilnehmen können, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder einen Brief oder sprechen Sie uns an. Wir kommen gerne mit Ihnen ins Gespräch!

Zu guter Letzt bedanke ich mich bei unseren ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihr Engagement vor allem in der Vakanzzeit! Dank Ihnen konnten wir auch in dieser Zeit unser Gemeindeleben fast wie gewohnt fortführen.

Herzlichst,
Julia Viola Behrens

 

 

 

Nachbarschaftsraum

Die leider stetig sinkende Zahl der Kirchenmitglieder stellt die EKHN (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau) als Landeskirche, aber auch die Dekanate und Kirchengemeinden vor neue Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen wurde der EKHN2030-Prozess in Gang gesetzt. Durch eine engere Zusammenarbeit der einzelnen Gemein-den in Nachbarschaftsräumen sollen Ressourcen gespart und effektiver verteilt werden.

Geisenheim hat gemeinsam mit Oestrich-Winkel und Rüdesheim einen solchen Nachbarschaftsraum gebildet. Derzeit findet bereits der Konfirmandenunterricht der drei Gemein-den gemeinsam statt. Auch versuchen wir, die Angebote für unsere Gemeindeglieder dadurch auszudehnen und zu vergrößern, dass die Veranstaltungen sowie die Treffen der Gruppen und Kreise auch für die Mitglieder der Nachbargemeinden offenstehen und wir darüber auch in den Gemeindebriefen informieren.

Zukünftig sollen Verkündigungsteams aus Pfarrerinnen/Pfarrern, Gemeindepädagoginnen/Gemeindpädagogen und Kirchenmusikerinnen/Kirchenmusikern in allen drei Gemeinden zusammen tätig sein, und auch die Pfarrbüros der drei Gemeinden werden mittelfristig zusammengelegt werden. Für die Kirchengemeinden gibt es drei unterschiedliche Rechtsformen, wie der Zusammenschluss erfolgen kann.

 

Arbeitsgemeinschaft

  • Die Kirchengemeinden bleiben rechtlich selbständig bestehen.
  • Durch eine Satzung wird die Zusammenarbeit geregelt.
  • Die einzelnen Kirchenvorstände bleiben bestehen. Ein übergeordneter geschäftsführender Ausschuss, der von den drei Gemeinden gebildet wird, entscheidet über gemeinsame Angelegenheiten aus den Bereichen Personal, Gebäude und Verwaltung.
  • Grundstücke und Gebäude verbleiben im Besitz der jeweiligen Gemeinde.

 

Gesamtkirchengemeinde

  • Eine neu gebildete Kirchengemeinde.
  • Es wird eine gemeinsame Satzung erstellt.
  • Die bisherigen Gemeinden bleiben Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • Ein Gesamtkirchenvorstand ist für Haushalt, Personal und Gebäude zuständig.
  • Ortskirchenvertretungen und beschließende Ausschüsse sind möglich.
  • Grundstücke u. Gebäude verbleiben im Besitz der jeweiligen Gemeinde.

 

Gemeindezusammenschluss

  • Es wird eine neue Körperschaft aus den Gemeinden gebildet.
  • Es wird eine Vereinigungsvereinbarung beschlossen.
  • Ein Kirchenvorstand ist für Haushalt, Personal und Gebäude zuständig.
  • Die neue Gemeinde ist Eigentümerin der bestehenden Grundstücke und Gebäude.
  • Die Bildung beschließender Ausschüsse ist möglich.

 

Aktuell beraten die Kirchenvorstände intern und gemeinsam über die unterschiedlichen Modelle. Die neue Organisationsform ist zum 1. Januar 2026 oder zum 1. Januar 2027 möglich.

Im kommenden Frühjahr werden wir unter anderem auch zu dieser Thematik zu einer Gemeindeversammlung einladen. Über diesen Termin werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Ausführliche Informationen zu diesem Prozess finden Sie online unter https://www.ekhn.de/themen/ekhn2030.

 

 





aus dem Kirchenvorstand

Terminkalender


aus der Nachbarschaft

 
Kirchencafé
04. Mai

Taizé-Andachten 
02. Mai

24. April, 15. Mai


Diakonie Hessen-Nassau
Sozialberatung
Schuldnerberatung

Tageslosung